Laut VwGH sei das Verwaltungsgericht mangels Sachidentität nicht berechtigt, den von der Abgabenbehörde in ihrer Entscheidung angenommenen Zurückweisungsgrund zu ändern. Ein Erkenntnis des BFG, mit dem der Spruch einer Zurückweisungsentscheidung geändert wurde, wurde wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.