Aufgrund der Judikatur des VwGH zur Aufhebungsmöglichkeit von Prüfungsaufträgen sei in der Fachliteratur auch die Möglichkeit diskutiert worden, über § 299 BAO eine Befangenheit eines Außenprüfers geltend zu machen. Dabei sei außer Acht gelassen worden, dass diese Thematik bereits ablehnend höchstgerichtlich entschieden sei.