Bei grenzüberschreitenden Transaktionen könne es zu einer Mehrfachbelastung mit Umsatzsteuer kommen. Der betroffene Unternehmer habe Anspruch auf Rückerstattung der zu Unrecht erhobenen Umsatzsteuer, sobald feststeht, welcher Mitgliedstaat zu Recht und welcher zu Unrecht besteuert habe. Fraglich sei, wie der Anspruch in Ö verfahrensrechtlich geltend gemacht werden kann.