vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unklarheiten bei der Anwendung des § 281a BAO und Gedanken zum Rechtscharakter der Vorlageerinnerung (Thunshirn, AVR 6/2020, S. 206)

Artikelrundschau Dezember 2020 - Teil 1(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2021/97ÖStZ 2021, 83 Heft 3 v. 2.2.2021

Die Bestimmung des § 281a BAO schließe eine Rechtsschutzlücke für den Fall, dass die Voraussetzungen für die Zuständigkeit des BFG nach dessen Ansicht nicht vorliegen. Die Vorlageerinnerung diene dem Rechtsschutz der Beschwerdeführer für den Fall, dass die Behörde bei der Vorlage an das BFG untätig bleibt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!