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Die Neufassung des § 295 Abs 4 BAO durch das COVID-19-StMG (Vock, AVR 6/2020, S. 202)

Artikelrundschau Dezember 2020 - Teil 1(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2021/96ÖStZ 2021, 83 Heft 3 v. 2.2.2021

Die Befristung des Antrags auf Aufhebung eines von einem "Nichtbescheid" abgeleiteten Bescheides sei bereits Gegenstand mehrerer höchstgerichtlicher Entscheidungen und literarischer Kritik gewesen. Die Aufhebung des § 295 Abs 4 letzter Satz BAO durch den VfGH habe zu einer Neuregelung geführt, welche die vorgebrachten Bedenken gegen die aufgehobene Bestimmung umfassend berücksichtige.

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