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VwGH: Rechtswidrigkeit der Abgabenfestsetzung alleine ist für Nachsicht zu wenig (Rzeszut/Turpin, SWK 34/2020, S. 1603)

Artikelrundschau Dezember 2020 - Teil 1(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2021/93ÖStZ 2021, 82 Heft 3 v. 2.2.2021

Nach jüngerer BFG-Judikatur stelle es einen Nachsichtsgrund dar, wenn Abgaben eingehoben werden, die offenkundig rechtswidrig vorgeschrieben wurden. Gegen dieses BFG-Erkenntnis sei eine Amtsrevision erhoben worden. Nach nunmehr neuer höchstgerichtlicher Rechtsprechung könne die Unbilligkeit einer Abgabeneinhebung nicht allein damit begründet werden, dass die Abgabenfestsetzung zu Unrecht erfolgt sei.

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