Neben der allgemeinen Missbrauchsbekämpfungsvorschrift, die im Wesentlichen die Vorgaben des Art 6 ATAD erfülle, enthalte das dt Steuerrecht eine Vielzahl spezifischer Normen, die einer missbräuchlichen Ausnutzung der Rechtsordnung entgegenwirken sollen. Besonders diskutiert werde § 50d Abs 3 dEStG. Diese Norm sei unionsrechtswidrig, welche durch Orientierung am österr Steuerrecht beseitigt werden könne.