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Unionsrechtliche Legitimation unilateraler Missbrauchsbekämpfung am Beispiel des deutschen § 50d Abs 3 EStG (Rothe/Schade, SWI 12/2020, S. 678)

Artikelrundschau Dezember 2020 - Teil 1Allgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2021/90ÖStZ 2021, 82 Heft 3 v. 2.2.2021

Neben der allgemeinen Missbrauchsbekämpfungsvorschrift, die im Wesentlichen die Vorgaben des Art 6 ATAD erfülle, enthalte das dt Steuerrecht eine Vielzahl spezifischer Normen, die einer missbräuchlichen Ausnutzung der Rechtsordnung entgegenwirken sollen. Besonders diskutiert werde § 50d Abs 3 dEStG. Diese Norm sei unionsrechtswidrig, welche durch Orientierung am österr Steuerrecht beseitigt werden könne.

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