vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zuckersteuer auf Umwegen? Zur Besteuerung von Biermischgetränken nach der RL (EU) 2020/1151 (Bieber, SWI 12/2020, S. 673)

Artikelrundschau Dezember 2020 - Teil 1Allgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2021/89ÖStZ 2021, 82 Heft 3 v. 2.2.2021

Ein strittiges Thema war und sei die Besteuerung von Biermischgetränken. Der EuGH habe entgegen dem BFH entschieden, dass auf den Stammwürzegehalt vor Vergärung abzustellen sei. Das BMF habe dieses EuGH-Urteil mit Erlass umgesetzt, wonach Aromen und sonstige Zusätze, die nach der Gärung beigefügt werden, nicht in die Berechnung der Biersteuer einfließen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!