Die Frage, ob und anhand welcher Kriterien Genussrechte in steuerlicher Hinsicht als Eigenkapital- oder Fremdkapital einzustufen sind, sei eine der komplexesten und umstrittensten im österr Steuerrecht. Der dBFH habe sich zu Zweifelsfragen geäußert, die ebenso bei der steuerlichen Einstufung von Genussrechten nach österr Recht bestünden.