Österr Gerichte hätten derzeit Fälle zu beurteilen, in denen glücklose Spieler den verlorenen Spieleinsatz vom Spielanbieter bereicherungsrechtlich zurückverlangen würden. Sie stützen sich dabei auf die Nichtigkeit des Spielvertrages; da der Spielanbieter über keine österr Konzession verfüge (sondern lediglich eine Konzession aus einem anderen Mitgliedstaat), und er daher in Ö kein Online-Glücksspiel durchführen dürfe.