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Steuerliche Inkrafttretensbestimmungen und Beihilfevorbehalt (Bieber, taxlex 2021/73, S. 342)

Artikelrundschau Oktober 2021 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, KammerumlageMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2021/867ÖStZ 2021, 664 Heft 23 v. 30.11.2021

Die Inkrafttretensbestimmung des § 4 Abs 7 Energieabgabenvergütungsgesetz idF BBG 2011 enthalte einen Beihilfevorbehalt. Der VfGH hat mit Erk vom 14. 6. 2021, E 1743/2020 ua entschieden, dass die Veröffentlichung der Angaben der Mitgliedstaaten im ABl der EU als Genehmigung der Beihilfe durch die EU-Kommission verstanden werden kann.

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