Reihengeschäfte seien komplex. Aus der Komplexität resultierten immer wieder Qualifikationskonflikte, die Denksportaufgaben gleichen würden. Auch wenn man vermeintlich glaube die Lösung gefunden zu haben, drohten aus Umqualifikationen durch die nationalen Finanzverwaltungen Doppelbesteuerungen und Nichtbesteuerungen. Die RL 2018/1910/EU ("Quick fixes") brachte Vereinfachungen und Klarstellungen, doch bleiben Zweifelsfragen, zumal die österr Umsetzung des § 3 Abs 15 UStG über die unionsrechtliche Vorgabe hinausgehe.