Mit dem E-Commerce-Paket habe der (Unions-)Gesetzgeber auf die fortschreitende Globalisierung reagiert. Das Paket bezwecke die EU-weite Modernisierung der Umsatzsteuerregelungen, mit Blick auf vielfältige Zielsetzungen wie die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen, die Sicherstellung einer wirksamen und effizienten Steuererhebung und die Verringerung von Verwaltungsaufwand. Neben einem weiteren Schritt in Richtung Realisierung des Bestimmungslandprinzips bewirkten die Neuregelungen auch eine weitreichende Einbeziehung von Plattformen in die Steuererhebung sowie Verwaltungsvereinfachungen für Unternehmen durch die Ausweitung des One-Stop-Shop (OSS).