vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die (mögliche) Diskrepanz zwischen steuerlicher degressiver AfA und tatsächlichem Nutzungsverlauf

Steuerrecht Aktuella.Univ.-Prof. Dr. Matthias Petutschnig/Christian Renelt, MSc (WU)ÖStZ 2021/836ÖStZ 2021, 645 Heft 23 v. 30.11.2021

COVID-19 bewirkt zahlreiche Veränderungen. Als eine der steuerlichen Hauptmaßnahmen zur Konjunkturstabilisierung und -förderung verankert der österreichische Gesetzgeber im Rahmen des KonStG 202011Konjunkturstärkungsgesetz 2020 (KonStG 2020) BGBl I 2020/96. die Möglichkeit einer steuerlich anerkannten degressiven Abschreibung22Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit wird im vorliegenden Beitrag der Begriff "Abschreibung" sowohl für die unternehmensrechtliche Abschreibung als auch für die steuerliche Absetzung für Abnutzung (AfA) verwendet. als Dauerrecht in § 7 Abs 1a EStG. Um die finanzielle Betroffenheit und die budgetären Auswirkungen der neuen Regelung zu quantifizieren, erfolgt in diesem Beitrag eine auf Unternehmensebene durchgeführte Simulation des § 7 Abs 1a EStG.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte