Die einschlägigen COVID-19-VO des BMSGPK enthielten ua auch Regelungen für den Ort der beruflichen Tätigkeit. Dies werfe daher die Frage auf, ob und welchen Voraussetzungen im Arbeitsverhältnis zusätzliche Schutzvorschriften implementiert werden könnten. Die jeweils geltenden VO (und somit deren Inhalt) unterliegen zwar einer hohen Veränderungsdynamik, die grundsätzliche Problemstellung bleibt davon jedoch unberührt.