Der VwGH hatte zu beurteilen, ob eine dem Revisionswerber von seinem Arbeitgeber eingeräumte Option auf den Erwerb von Unternehmensanteilen unter die Befreiung gem § 3 Abs 1 Z 15 lit c EStG idF vor MitarbeiterBetStG 2017 fällt. Strittig war, ob die Kapitalanteile tatsächlich erworben wurden oder lediglich der Differenzbetrag zwischen dem Verkehrswert der Kapitalanteile im Ausübungszeitpunkt und dem Ausübungspreis ausbezahlt wurde. Der VwGH hob