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Ein Abriss von Gebäuden in der Unternehmens- und Steuerbilanz - der OGH bestätigt die Aufgabe der Opfertheorie (Beiser, ÖStZ 2021/694, S. 525)

Artikelrundschau September 2021 - Teil 2Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale RechnungslegungMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2021/811ÖStZ 2021, 636 Heft 22 v. 12.11.2021

Werden Gebäude abgerissen und neue Gebäude errichtet, stelle sich die Frage, wie Restbuchwerte und Abbruchkosten des Altbestandes in einer Rechnungslegung zu erfassen seien. Fraglich sei, ob ein Aktivierungswahlrecht oder ein Aktivierungsverbot greife und ob es eine Rolle spiele, ob die abgerissenen Gebäude noch nutzbar sind oder ob der Abriss nach einer langen Nutzung oder kurz nach einer Anschaffung eines bebauten Grundstückes erfolgt. Beiser entwickelt systematisch und teleologisch konsistente Lösungen.

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