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Aktuelles zur Zinsschranke: Wie ermittelt man das steuerliche EBITDA? (Schlager/Titz, RWZ 2021/50, S. 261)

Artikelrundschau September 2021 - Teil 2Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2021/810ÖStZ 2021, 636 Heft 22 v. 12.11.2021

Anfang 2021 sei in § 12a KStG ergänzend zu den bereits bestehenden Abzugsverboten, wie insb des § 12 Abs 1 Z 9 und 10 KStG, die Zinsschrankenregelung aus Art 4 der Anti-BEPS-Richtlinie (Anti-Tax Avoidance Directive, "ATAD") umgesetzt worden. Die Regelung sei erstmalig für nach dem 1. 1. 2020 beginnende Wirtschaftsjahre anzuwenden. Der Umsetzung vorausgegangen war eine Diskussion mit der Europäischen Kommission, weil Ö unter Berufung auf die in der ATAD vorgesehene Übergangsregelung und die vorhandenen Abzugsverbote ursprünglich eine spätere Umsetzung geplant hatte.

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