Werden Gebäude abgerissen und neue Gebäude errichtet, stelle sich die Frage, wie Restbuchwerte und Abbruchkosten des Altbestandes in einer Rechnungslegung zu erfassen seien. Fraglich sei, ob ein Aktivierungswahlrecht oder ein Aktivierungsverbot greife und ob es eine Rolle spiele, ob die abgerissenen Gebäude noch nutzbar sind oder ob der Abriss nach einer langen Nutzung oder kurz nach einer Anschaffung eines bebauten Grundstückes erfolgt. Beiser entwickelt systematisch und teleologisch konsistente Lösungen.