Ein Aspekt der wachsenden Cyberkriminalität sei die digitale Erpressung durch sog Ransomware. Dabei werden Computersysteme mit einem Schadprogramm infiziert, welches die Nutzerdaten verschlüsselt. Für deren Wiederherstellung wird die Bezahlung von Lösegeld, meist in Form von nicht nachzuverfolgenden Bitcoins, gefordert. Vielfach werde dieser Forderung Folge geleistet. Die Autoren gehen der Frage nach, ob diese Lösegeldzahlungen steuerlich abzugsfähig sind.