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VwGH zu den Begriffen "grundstücksgleiche Rechte" und "Grund und Boden" iSd § 30 EStG (Hellebrandt/Pacher, ÖStZ 2021/695, S. 530)

Artikelrundschau September 2021 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2021/801ÖStZ 2021, 635 Heft 22 v. 12.11.2021

Der VwGH habe sich zum zweiten Mal mit der Grundstücksdefinition des § 30 Abs 1 EStG idF AbgÄG 2012 beschäftigt und sei zum Schluss gekommen, dass als grundstücksgleiche Rechte nur Baurechte in Betracht kämen. Grunddienstbarkeiten seien dem Begriff "Grund und Boden" zuzuordnen. Der Beitrag befasst sich im Detail mit den möglichen Folgen der Entscheidung und beleuchtet einige in der Literatur thematisierte Fragestellungen.

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