vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zufluss widerrechtlich erlangter Einnahmen? - Zur Bedeutung der rechtlichen Verfügungsmacht für das Zufließen von Einnahmen im Einkommensteuerrecht

Steuerrecht AktuellDr. Thomas LeitnerÖStZ 2021/797ÖStZ 2021, 617 Heft 22 v. 12.11.2021

Nach der stRsp des VwGH gilt eine Einnahme dann als iSd § 19 EStG zugeflossen, wenn der Empfänger über sie tatsächlich und rechtlich verfügen kann.11Vgl zB VwGH 6. 7. 2020, Ra 2018/13/0074; 24. 11. 2016, 2013/13/0081; 30. 10. 2014, 2012/15/0143; 28. 10. 2014, 2012/13/0118; 26. 2. 2013, 2010/15/0061; 25. 1. 2012, 2008/13/0139; 29. 4. 2010, 2007/15/0293; 23. 3. 2010, 2007/13/0037; 15. 12. 2009, 2006/13/0136; 25. 6. 2007, 2007/14/0002; 28. 6. 2006, 2002/13/0175; 17. 1. 1995, 94/14/0140. Während die Implikationen eines widerrechtlich erlangten Vermögenszuganges im Schrifttum bereits wiederholt iZm der Frage nach dem Vorliegen einer steuerlich relevanten Einkunftsquelle erörtert wurden,22Vgl Ruppe, Unerlaubte Provisionen, Zuwendungen und Vorteile in steuerrechtlicher Sicht, in Krejci/Ruppe/Schick (Hrsg), Unerlaubte Provisionen, Zuwendungen und Vorteile im Straf-, Privat- und Steuerrecht (1982) 87; Doralt, Betrug und Diebstahl des Dienstnehmers - tatsächlich Arbeitseinkommen? RdW 2010/329, 308; Doralt, Veruntreute Kundengelder steuerpflichtig? OGH gegen VwGH, RdW 2014/62, 42; Beiser, Strafbare Handlungen im Licht der Markteinkommenserzielung, ÖStZ 2014/235, 175; Langheinrich, Die steuerliche Behandlung von gestohlenen oder veruntreuten Geldern in der Judikatur des BFG/UFS, FJ 2015, 158; Novacek, Veruntreute Gelder als Einnahmen bzw Ausgaben im Ertragsteuerrecht, FJ 2015, 205; Obermann, Steuer(-straf-)rechtliche Behandlung krimineller Vermögenszuwächse, ZSS 2020, 251; Doralt, Veruntreuung und Diebstahl: Arbeitslohn und Steuerhinterziehung? ÖJZ 2020/120, 1013 = SWK 3/2021, 113 (gekürzte und unwesentlich geänderte Fassung); Doralt, Veruntreuung und Arbeitslohn - eine Ergänzung, ÖJZ 2021/30, 256; Doralt, Veruntreuung und Diebstahl: Arbeitslohn oder Gründe "im privaten Bereich"? SWK 2021, 546. fand die Frage, ob bzw inwieweit die Rechtswidrigkeit einer Einnahmenerzielung für den Zufluss iSd § 19 EStG von Bedeutung sein kann, bislang vergleichsweise wenig Beachtung.33Vgl Jirkuff, Steuerliche Betrachtungen zum Diebstahl, ÖStZ 1984, 68; Maier-Dietrich, Einkommensteuerliche Behandlung veruntreuter Gelder - Bedeutung des Rückforderungsanspruches für den Zufluß, RdW 1995, 113. Im Folgenden soll vor diesem Hintergrund insb das vom VwGH vorausgesetzte Kriterium der rechtlichen Verfügungsmacht näher beleuchtet werden.**Der Autor bedankt sich bei Herrn Mag. Ulrich Petrag für die kritische Durchsicht und Diskussion des Manuskripts.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte