Der EUGH habe geurteilt, dass ausländische Vermieter einer österr Liegenschaft ohne eigenes Personal für die Leistungsbewirkung keine feste Niederlassung iSd MwStSyst-RL haben. Daraus resultiere, dass ausl Vermieter in Ö nicht zur USt zu veranlagen seien, sofern sie ausschließlich diese Vermietungsumsätze tätigen und es sich bei den Mietern um Unternehmer handelt.