Vertrauensschutz im Zollverfahren 42 (VC 42) im Rahmen der Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen sei von größter Bedeutung, wenn ein Spediteur als indirekter Vertreter des Importeurs eingeschaltet werde. Eine aktuelle Entscheidung des BFG setzte die EuGH-Rechtsprechung zu VC 42 um.