Der EuGH habe entschieden, dass die Steuerbehörden auf zu viel gezahlte Umsatzsteuer sowie auf die Vorsteuer Zinsen zahlen müssten, wenn Gutschriften dem
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Steuerpflichtigen nicht innerhalb einer angemessenen Frist zurückerstattet werden. Das österr Steuerrecht sehe derzeit keine Verzinsung von Umsatzsteuergutschriften vor, die nicht innerhalb einer angemessenen Frist zurückerstattet wurden. Die Autorin erörtert iVm der bisherigen Rsp die Anforderungen des EuGH an eine nationale Zinsregelung und analysiert, ob die dt Zinsregelung als Vorbild für eine österr Regelung dienen könnte.