Der Rat hat am 28. September 2021 seinen Standpunkt in erster Lesung zu der vorgeschlagenen Richtlinie über die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen - gemeinhin als Richtlinie über die öffentliche länderspezifische Berichterstattung (CBCR) bezeichnet - festgelegt und damit den Weg für ihre endgültige Annahme geebnet. Vor der Festlegung seines Standpunkts hatte der Rat im Juni eine vorläufige Einigung mit dem Europäischen Parlament erzielt (vgl ÖStZ 2021/462), in deren Rahmen etwa der Übergangszeitraum und die Schutzklausel abschließend festgelegt wurden.