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EU-Kommission will Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen bis 30. Juni 2022 verlängern

Info aktuellInternationales SteuerrechtBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2021/727ÖStZ 2021, 551 Heft 20 v. 14.10.2021

Die Europäische Kommission hat am 30. September 2021 vorgeschlagen, den Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen bis zum 30. Juni 2022 zu verlängern. Um die Erholung der europäischen Wirtschaft weiter zu beschleunigen, wird mit dem Vorschlag auch der Anwendungsbereich des Befristeten Rahmens angepasst, indem zukunftsorientierte Investitions- und Solvenzstützungsmaßnahmen für einen begrenzten Zeitraum ermöglicht werden. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun Gelegenheit, zu dem Vorschlagsentwurf der Kommission Stellung zu nehmen.

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