Im Jahr 2020 können Weihnachtsfeiern aufgrund der COVID-19-bedingten Rahmenbedingungen nicht in der üblichen Form stattfinden. Anstelle einer Weihnachtsfeier würden viele Arbeitgeber ihren Mitarbeitern daher Weihnachtsgeschenke überreichen. In Betracht gezogen würden dabei ua Gastronomiegutscheine. Die Autoren beschäftigen sich mit der Frage, unter welchen Umständen Gutscheine einen geldwerten Vorteil aus einem Dienstverhältnis darstellen, welcher Wert einem Gutschein beizumessen ist und welche Steuerbefreiungen zur Anwendung gelangen können.