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Verlustrücktrag und COVID-19-VerlustberücksichtigungsVO (Mayr/Tumpel, RdW 2020/604, S. 862)

Artikelrundschau - November 2020Einkommensteuer (allgemein)Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2021/56ÖStZ 2021, 62 Heft 1 und 2 v. 21.1.2021

Das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 (KonStG 2020) schaffe für betriebliche Verluste des Jahres 2020 die Möglichkeit, diese bis zu einem Betrag von 5 Mio € mit Gewinnen des Jahres 2019 und ggf auch des Jahres 2018 auszugleichen. Um den Steuerpflichtigen möglichst rasch zu positiven Liquiditätseffekten zu verhelfen, ermögliche die COVID-19-VerlustberücksichtigungsVO eine COVID-19-Rücklage und die Herabsetzung der Vorauszahlungen für 2019. Der Beitrag beleuchtet diese drei steuerlichen Instrumente zur Verlustberücksichtigung (Verlustrücktrag, COVID-19-Rücklage und Herabsetzung der Vorauszahlungen) näher.

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