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Amount B - Vereinfachte Verrechnungspreisermittlung bei Basis-Marketing- und Vertriebsaktivitäten

PILLAR ONEDr. Veronika Daurer, LL.B. (WU)ÖStZ 2021/13ÖStZ 2021, 31 Heft 1 und 2 v. 21.1.2021

Ein wesentlicher Bestandteil von Pillar One ist - neben der Einführung eines komplett neuen Besteuerungsrechts (Amount A) - die Einführung einer standardisierten Verrechnungspreisermittlung für bestimmte marketing- und vertriebsbezogene Routinefunktionen.11Siehe Kapitel 8 in OECD (2020), Tax Challenges Arising from Digitalisation - Report on Pillar One Blueprint: Inclusive Framework on BEPS, OECD/G20 Base Erosion and Profit Shifting Project ("Pillar One Blueprint"). Anstelle einzelfallbezogener Sachverhalts- und Vergleichbarkeitsanalysen soll für die Tätigkeiten im Anwendungsbereich von Amount B eine standardisierte Verrechnungspreisfestsetzung möglich sein, welche auf dem Fremdvergleichsgrundsatz gem Art 9 OECD-MA basiert. Dadurch sollen die bestehenden Verrechnungspreisvorschriften vereinfacht, deren Anwendung seitens der Steuerverwaltungen erleichtert und die Compliance-Kosten für Steuerpflichtige verringert werden. Der vorliegende Beitrag stellt die in Kapitel 8 des Pillar One Blueprint vorgeschlagene Regelung vor.

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