Am 18. 12. 2020 veröffentlichte die OECD Leitlinien, in denen sie sich den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Verrechnungspreise widmet (OECD Guidance on the transfer pricing implications of the COVID-19 pandemic).1 Die einzigartigen wirtschaftlichen Bedingungen, die sich aus COVID-19 und den Reaktionen der einzelnen Staaten auf die Pandemie ergeben, haben zu praktischen Herausforderungen für die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes geführt. Die Leitlinien adressieren praktische Fragen, die sowohl für Abgabepflichtige, die Verrechnungspreisregelungen für die von der COVID-19-Pandemie betroffenen Geschäftsjahre anwenden, als auch für die Finanzverwaltungen, die diese Anwendung prüfen, relevant sind. Dabei stützen sich die Leitlinien auf die Verrechnungspreisgrundsätze der OECD für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen 2017 ("OECD-VPG"), die auch unter den möglicherweise einzigartigen Umständen der Pandemie weiterhin als Grundlage für die Durchführung von Verrechnungspreisanalysen dienen sollen. Dementsprechend konzentrieren sich diese Leitlinien darauf zu erläutern, wie der Fremdvergleichsgrundsatz und die OECD-VPG auf ausgewählte Probleme angewendet werden können, die im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie auftreten oder die sich dadurch verschärft haben. Die besprochenen Themen umfassen insbesondere die Vergleichbarkeitsanalyse, Verluste und die Aufteilung von COVID-19-spezifischen Kosten, staatliche Hilfsprogramme bzw Förderungen und Advance Pricing Arrangements (APA). Die österreichische Finanzverwaltung folgt grundsätzlich den OECD-VPG, weshalb die vorliegenden neuen OECD-Leitlinien auch für die Ermittlung der Verrechnungspreise in Österreich relevant sind.