Am 1. 1. 2021 ist die größte Verwaltungsreform der Finanzverwaltung mit nunmehr sechs übergeordneten Behörden in Kraft getreten: das Finanzamt Österreich, Zollamt Österreich, Amt für Betrugsbekämpfung, Finanzamt für Großbetriebe, die Dienstbehörde Zentrale Services sowie der bereits 2020 eingerichtete Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge. Nach ersten Personalentscheidungen (siehe schon ÖStZ 2020/623) wurden die noch offenen Führungspositionen kürzlich fixiert: