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Hemmung und mehrmalige Beschwerdefristverlängerung (Knechtl, BFGjournal 7-8/2021, S. 290)

Artikelrundschau August 2021 - Teil 1(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren, InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2021/716ÖStZ 2021, 547 Heft 19 v. 30.9.2021

Werde die Verlängerung der einmonatigen Beschwerdefrist oder der Frist zum Einbringen eines Vorlageantrages beantragt, trete mit der Antragstellung eine Hemmungswirkung ein. Auch wiederholte Fristverlängerungsansuchen seien zulässig, doch sei für jede Fristverlängerung die Hemmungswirkung gesondert zu beurteilen.

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