Renten dürften nicht doppelt besteuert werden. Jeder Rentner müsse mindestens so viel Rente steuerfrei erhalten, wie er zuvor an Beiträgen aus versteuertem Einkommen eingezahlt habe. In den zwei Urteilen hätte der Bundesfinanzhof (BFH) erstmals erklärt, welche Berechnungsgrundlagen der Ermittlung dieser doppelten Besteuerung zugrunde zu legen seien. Dabei gelangt er zu dem Ergebnis, dass viele Rentner in den kommenden Jahren einer verbotenen Doppelbesteuerung ausgesetzt sein dürften; der Gesetzgeber würde handeln müssen.