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Kartellstrafe, Ersatzzahlung durch Mitarbeiter, Werbungskosten

Judikatur-AusleseBearbeiter: Dr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGH i.R.ÖStZ 2021/691ÖStZ 2021, 520 Heft 18 v. 14.9.2021

EStG 1988: § 16 Abs 1, § 20 Abs 1 Z 5

VwGH 19. 3. 2021, Ra 2019/13/0062

Für die Abziehbarkeit von Schadenersatzzahlungen als Erwerbsaufwendungen ist entscheidend, ob das Fehlverhalten der betrieblichen/beruflichen Sphäre zuzuordnen ist oder es als private Verhaltenskomponente das Band zur betrieblichen/beruflichen Veranlassung durchschneidet (vgl VwGH 24. 10. 2000, 95/14/0048). Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Schadenersatzzahlung aus einem rechtswidrigen Verhalten des Stpfl resultiert (vgl VwGH 28. 4. 2011, 2008/15/0259, VwSlg 8640/F).

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