EStG 1988: § 16 Abs 1, § 20 Abs 1 Z 5
VwGH 19. 3. 2021, Ra 2019/13/0062
Für die Abziehbarkeit von Schadenersatzzahlungen als Erwerbsaufwendungen ist entscheidend, ob das Fehlverhalten der betrieblichen/beruflichen Sphäre zuzuordnen ist oder es als private Verhaltenskomponente das Band zur betrieblichen/beruflichen Veranlassung durchschneidet (vgl VwGH 24. 10. 2000, 95/14/0048). Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Schadenersatzzahlung aus einem rechtswidrigen Verhalten des Stpfl resultiert (vgl VwGH 28. 4. 2011, 2008/15/0259, VwSlg 8640/F).