Die PKW-Angemessenheitsverordnung begrenze die steuerlich angemessenen Anschaffungskosten für Pkw auf 40.000 €. Fraglich sei, ob Pkw auch dann Betriebsvermögen sind, wenn die tatsächlichen Anschaffungskosten diese Angemessenheitsgrenze um mehr als 100 % übersteigen. Beiser sucht eine systematisch und teleologisch konsistente Lösung.