Am 17. Juni 2021 veröffentlichte das deutsche BMF einen Erlassentwurf zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von Krypto-Assets, welcher überraschend detailliert ausfällt und neben Themen wie Mining oder ICOs auch Staking, Masternodes und Airdrops einer eingehenden Analyse unterzieht. Während sich die vorgeschlagenen Subsumtionen, welche vorwiegend Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus sonstigen Leistungen oder Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (Spekulationseinkünften) umfassen, großteils mit der herrschenden Meinung des deutschen und österreichischen Fachschrifttums decken, wird Transaktionen iZm Krypto-Assets der Anwendungsbereich der sonstigen Leistungen womöglich sogar zu weit zugänglich gemacht. Aufgrund der Ähnlichkeiten zwischen deutschem und österreichischem Ertragsteuerrecht können jedenfalls Parallelen auch für nationale Belange gezogen werden, welche jedoch nicht zuletzt wegen des breiten Anwendungsbereiches der sonstigen Leistungen einer kritischen Reflexion unterzogen werden sollten.