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Ausschluss des Verlustvortrags bei Einkünften aus Kapitalvermögen ist verfassungskonform

Info aktuellRechtsprechung VfGHBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2021/674ÖStZ 2021, 495 Heft 18 v. 14.9.2021

Der VfGH war schon mehrfach mit den verschieden Verlustausgleichs- und -vortragsbeschränkungen im außerbetrieblichen Bereich befasst. Jüngst bestätigte der VfGH bei negativen Einkünften aus Kapitalvermögen, dass der Ausschluss des vertikalen Verlustausgleichs sowie des Verlustabzugs gem § 18 Abs 6 EStG für dem besonderen Steuersatz unterliegende Einkünfte gem § 27a Abs 1 EStG keine Verletzung im Gleichheitsrecht darstellt. Dem Gesetzgeber kann nicht entgegengetreten werden, wenn er bei der Ausgestaltung der Besteuerung von Kapitalerträgen zwischen betrieblichen und außerbetrieblichen Einkünften differenziert:

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