Betriebsstätten im Sinne einer festen Niederlassung seien wichtig bei der Beurteilung des Leistungsorts und für den Übergang der Steuerschuld. Die Frage, ob eine Betriebsstätte vorliegt und ob diese an der Leistungserbringung beteiligt ist, berge in der Praxis erhebliche Auslegungsschwierigkeiten. Die Autoren geben einen Überblick über den derzeitigen Stand der Rsp und behandeln praktische Zweifelsfragen.