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Anpassung des Werklieferungsbegriffs in Deutschland (Reindl, taxlex 2021/53, S. 254)

Artikelrundschau Juli 2021 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, KammerumlageMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2021/669ÖStZ 2021, 492 Heft 17 v. 6.9.2021

Das dt BMF stellte klar, dass Werklieferungen umsatzsteuerlich keine Montagelieferungen seien. Eine Werklieferung liege nur dann vor, wenn der Auftragnehmer am Bestimmungsort einen fremden Gegenstand be- oder verarbeite. Bringe der liefernde Unternehmer ausschließlich eigene Gegenstände zum Bestimmungsort und baute sie dort zusammen, handle es sich hingegen um eine Montagelieferung. Ausländische Unternehmer mit Projekten in D sollten nunmehr genau prüfen, ob sie Werk- oder Montagelieferungen erbringen.

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