Das FG Münster habe durch ein Urteil für Rechtssicherheit bei der Frage geführt, in welchen Fällen die Verpflichtung zur Abgabe einer E-Bilanz gem § 5b EStG eine unbillige Härte darstelle. Im Beitrag werden die wesentlichen Ausführungen des Gerichts und die Praxisfolgen dargestellt.