Der dt Bundestag habe das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts beschlossen. Herzstück des KöMoG sei die Einführung einer Option zur Körperschaftsbesteuerung für Personengesellschaften. Erstmals in der Geschichte des dt KStG erhalten dadurch Personengesellschaften die Möglichkeit, dieselben ertragsteuerlichen Regelungen in Anspruch zu nehmen wie Kapitalgesellschaften. Der Beitrag beleuchtet das Optionsmodell und geht dabei auch der Frage nach, ob der deutsche Vorstoß als Vorbild für Ö dienen sollte.