UStG 1994: § 22
VwGH 9. 10. 2020, Ro 2019/13/0025
Der EuGH hat zwar in dem (über ein Vorabentscheidungsersuchen des BFG ergangenen) Urteil vom 12. 10. 2016, C-340/15 , Nigl, ausdrücklich klargestellt, dass Art 296 Abs 1 MwStSystRL dahingehend auszulegen ist, dass der Anwendungsbereich der in Art 295 ff MwStSystRL normierten Pauschalregelung für landwirtschaftliche Erzeuger auf jene landwirtschaftlichen Erzeuger beschränkt ist, denen die Anwendung der normalen Mehrwertsteuerregelung verwaltungstechnische Schwierigkeiten bereitet. Diese Einschränkung ist jedoch im § 22 UStG 1988, mit dem die in der MwStSystRL normierte Pauschalregelung für landwirtschaftliche Erzeuger für das innerstaatliche Recht umgesetzt wurde, nicht enthalten. § 22 Abs 1 UStG 1994 knüpft nur an das Vorliegen von "nichtbuchführungspflichtigen Unternehmern, die Umsätze im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ausführen" (ab 2015 unter der Einschränkung eines Umsatzes bis 400.000 € jährlich) an.