Der BFH habe auf zwei Entscheidungen zur Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen hingewiesen, die auch aus österr Sicht Interesse verdienten. Das erste Urteil betrifft Zivilprozesskosten iZm einem sogenannten Umgangsrechtsstreit, das zweite Urteil Aufwendungen iZm einem Biberschaden.