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Denkmalschutz - Steuerrechtliche Begünstigungen für denkmalgeschützte Gebäude (Moser, ÖStZ 2021/416, S. 321)

ArtikelrundschauJuni 2021MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2021/616ÖStZ 2021, 458 Heft 15 und 16 v. 5.8.2021

Denkmalgeschützte Gebäude verursachten tendenziell höhere Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen als andere Gebäude. Dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung und Sanierung der Baudenkmäler Rechnung tragend, existierten Sondervorschriften, um einerseits den Mittelzufluss für Denkmalpflege anzuregen und andererseits die Eigentümer von denkmalgeschützten Objekten steuerlich zu entlasten. Die für den Denkmalschutz bestehenden steuerrechtlichen Sondervorschriften werden im Beitrag dargestellt.

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