Mit dem StRefG 2020 wurden die sogenannten "Quick Fixes" in das UStG übernommen. Die damit zusammenhängenden Neuerungen führten zu neuen Hürden für Unternehmer, die zu finanzstrafrechtlichen Konsequenzen führen könnten.
Mit dem StRefG 2020 wurden die sogenannten "Quick Fixes" in das UStG übernommen. Die damit zusammenhängenden Neuerungen führten zu neuen Hürden für Unternehmer, die zu finanzstrafrechtlichen Konsequenzen führen könnten.