Die finanzstrafrechtlichen Kompetenzen wurden im neuen Amt für Betrugsbekämpfung sowie im neuen Zollamt Österreich gebündelt. Es sei absehbar, dass diese neue, vereinfachte Behördenstruktur zu einer vermehrten Gerichtszuständigkeit in Finanzstrafsachen führen werde, weil es in vielen Konstellationen zu einer Zusammenrechnung der strafbestimmenden Wertbeträge kommen werde.