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Vermehrte Gerichtszuständigkeit in Finanzstrafsachen durch die Finanzorganisationsreform (Brandl/Starl, SWK 17/2021, S. 962)

ArtikelrundschauJuni 2021MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2021/597ÖStZ 2021, 456 Heft 15 und 16 v. 5.8.2021

Die finanzstrafrechtlichen Kompetenzen wurden im neuen Amt für Betrugsbekämpfung sowie im neuen Zollamt Österreich gebündelt. Es sei absehbar, dass diese neue, vereinfachte Behördenstruktur zu einer vermehrten Gerichtszuständigkeit in Finanzstrafsachen führen werde, weil es in vielen Konstellationen zu einer Zusammenrechnung der strafbestimmenden Wertbeträge kommen werde.

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