vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BFH: Zum steuerlichen Wertverlust von Aktien bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Eversloh, RdW 2021/359, S. 452)

ArtikelrundschauJuni 2021MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2021/591ÖStZ 2021, 456 Heft 15 und 16 v. 5.8.2021

Werde eine AG aufgrund einer Insolvenz aufgelöst, anschließend abgewickelt und aus dem Handelsregister gelöscht, erlösche auch das Mitgliedschaftsrecht eines Aktionärs. Das führe bei ihm zu einem steuerbaren Verlust, sofern er seine Einlage nicht zurückerhalte. Würden solche Aktien schon vor der Löschung der Gesellschaft im Register durch die depotführende Bank aus dem Depot des Aktionärs ausgebucht, entstehe der Verlust bereits zum Zeitpunkt der Ausbuchung. Der BFH habe nunmehr klargestellt, dass dem Aktionär erst dann ein steuerbarer Verlust entstehe, wenn er einen endgültigen Rechtsverlust erleide.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!