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COVID-19-Förderansuchen: Befugniserweiterung bzw Haftungsbeschränkung für Wirtschaftstreuhänder bzw Bilanzbuchhalter

Info aktuellGesetzgebungBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2021/569ÖStZ 2021, 427 Heft 15 und 16 v. 5.8.2021

Änderungen im Wirtschaftstreuhandberufsgesetz und Bilanzbuchhaltungsgesetz stellen klar, dass Steuerberater, Wirtschaftsprüfer

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und Bilanzbuchhalter zur Beratung, Vertretung und zur Ausstellung von Bestätigungen im Zusammenhang mit COVID-19-Maßnahmen berechtigt sind. In diesem Zusammenhang wird auch eine Haftungsbeschränkung für diese Tätigkeiten eingeführt:

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