Änderungen im Wirtschaftstreuhandberufsgesetz und Bilanzbuchhaltungsgesetz stellen klar, dass Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
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und Bilanzbuchhalter zur Beratung, Vertretung und zur Ausstellung von Bestätigungen im Zusammenhang mit COVID-19-Maßnahmen berechtigt sind. In diesem Zusammenhang wird auch eine Haftungsbeschränkung für diese Tätigkeiten eingeführt: